Archiv 2021

Beitragsbefreiung im 1. Quartal 2021

Die Mitgliederversammlung hat am 21.08.2020 beschlossen, als Ausgleich für den Ausfall des Trainingsbetriebes zwischen März und Juni das erste Quartal 2021 beitragsfrei zu stellen. Jahreszahler, die 2020 den vollständigen Vereins-Mitgliedsbeitrag bezahlt haben, können den Quartalsbeitrag von 42 Euro (Erwachsene) bzw. 30 Euro (ermäßigt: Jugend/Junioren bis 21 Jahre) von der Jahressumme 2021 abziehen; der Familienbeitrag ermäßigt sich entsprechend um ein Viertel. Diese Beitragserstattungen gelten allerdings nur für Mitglieder, die ihre Beiträge für das gesamte Jahr 2020 satzungskonform und vollständig bezahlt haben und keine weiteren Beitragsrückstände aufweisen.

 

Weitere Beitragsbefreiungen kann nach unserer Satzung ausschließlich die Mitgliederversammlung beschließen (siehe §5 Abs. 3 und §8 Abs. 1). Der Vorstand wird der Mitgliederversammlung 2021 einen Antrag auf eine weitere Beitragsbefreiung vorlegen, um auch für die aktuelle Unterbrechung des Trainingsbetriebes eine finanzielle Entschädigung zu bieten. Die Höhe der Befreiung richtet sich nach der Dauer der Unterbrechung.

Abbruch und Annullierung der Spielzeit 2020/21

Da kein Ende der Corona-Pandemie abzusehen ist, wird der Spielbetrieb in allen Berliner und überregionalen Ligen (mit Ausnahme der 1. Bundesliga) für beendet erklärt (siehe Beschluss des Präsidiums des BTTV). Die Spielzeit 2020/21 wird annulliert. Das bedeutet, es gibt keine Abschlusstabellen und folglich keine Aufsteiger und Absteiger. Die Wertung der bisher absolvierten Spiele für die LivePZ-Berechnung bleibt jedoch bestehen.