Das Training grundsätzlich ist zu den beiden folgenden Zeitfenstern möglich:
Zwischen 19.00 und 19.20 Uhr kann bzw. soll das gesamte Gebäude nicht betreten werden. Nur so verhindern wir, dass sich die Trainierenden der 1. Gruppe und der 2. Gruppe in den Umkleiden und im engen Treppenhaus in die Quere kommen. Bei Wettkämpfen gilt diese Regelung nicht für die am Wettkampf Beteiligten.
Das äußere Tor am Eingang zum Schulgelände ist grundsätzlich nur zum Trainingsbeginn und zum Trainingsende geöffnet. Die erste Gruppe sollte also bis spätestens 17.15 in der Halle sein und diese bis 19.15 Uhr verlassen. Die zweite Gruppe kommt zwischen 19.15 und 19.30 Uhr.
Auf dem Schulgelände und im Treppenhaus ist eine medizinische Maske zu tragen.
Vor dem Betreten der Halle sind die Hände zu waschen oder zu desinfizieren.
Bitte achtet auf regelmäßiges Lüften.
Für alle Sporttreibenden, Zuschauer und Trainer ab 18 Jahre besteht vor dem Training oder dem Wettkampf eine 3G-Nachweispflicht (Geimpft, Genesen oder Getestet).
Auszug aus der aktuellen Berliner Corona-Verordnung:
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Folgenden Personen ist der Zugang zu Einrichtungen, Betrieben, Veranstaltungen und ähnlichen Unternehmungen unter der 3G-Bedingung eröffnet
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(1) Die Sportausübung in gedeckten Sportanlagen, Fitness- und Tanzstudios und ähnlichen Einrichtungen ist nur unter der 3G-Bedingung zulässig. Maskenpflicht nach § 2; diese gilt nicht während der Sportausübung. Satz 1 und 2 gilt nicht für die Sportausübung im engsten Angehörigenkreis, soweit keine anderen Personen beteiligt sind.
(2) Die Nutzung sanitärer Anlagen und von Funktionsräumen ist nur unter der 3G Bedingung zulässig. Es besteht Maskenpflicht nach § 2
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Ohne Erfüllung der Nachweispflicht ist es leider nicht möglich, Tischtennis zu spielen.
Das heißt, wer seinen Nachweis nicht bei sich trägt, darf die Halle nicht betreten.
Schüler, die sich regelmäßig in der Schule testen, sind ganz von den Nachweispflichten befreit, sofern Sie einen Schülerausweis vorlegen.